REGLT B2B-AGB / SaaS-Nutzungsbedingungen
Version 2026-10-03 · Gültig seit 03.10.2026.
Inhalt dieses Dokuments
REGLT SaaS-AGB / Nutzungsbedingungen
Version: 2026-10-03 Gültig ab: 3. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Patrick Malz, Einzelunternehmen, Rolandsweg 1, 42555 Velbert, Deutschland („Anbieter“). REGLT ist die Produktmarke des Anbieters und keine eigene juristische Person.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Bestell- oder Provisionierungsprozess.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
Produktdarstellungen sind kein bindendes Angebot. Ein Vertrag entsteht durch Annahme einer Bestellung, Freischaltung oder beiderseits bestätigtes Angebot. Eine bloße Auth-Identität begründet weder einen Vertrag noch Tenant-, Membership-, Trial- oder Workspace-Rechte. Zugänge und Trials werden ausschließlich über autorisierte Einladungs- oder Provisionierungsprozesse eingerichtet.
Vorrang haben Individualvereinbarung, Leistungs- oder Preisblatt, diese AGB sowie der AVV mit seinen Anlagen. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters.
3. Leistung
REGLT ist eine cloudbasierte B2B-Plattform für Organisation, Partner, Dokumente, Verträge, Compliance-Workflows, FormFlow, Projekte, Boards, Analytics, Reporting und Automationen. Module und Kontingente richten sich nach dem gebuchten Tarif. Mobile-, PWA-, API-, öffentliche Link- und Offline-Funktionen können technisch bedingte Einschränkungen haben. Offline erfasste Daten werden erst nach erfolgreicher Synchronisierung verbindlich im zentralen System verarbeitet.
REGLT erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Compliance-Bewertungen, Hinweise und RUDI-Ausgaben unterstützen den Kunden bei seiner Arbeit; Entscheidungen und Freigaben bleiben beim Kunden.
4. Tarife, Kontingente und Preise
Alle Beträge sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
| Tarif | Monat | Jahr | Seats | Speicher | FormFlow-Einreichungen/Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| FormFlow Standalone | 199 € | 2.029,80 € | 5 | 25 GB | 2.500 |
| REGLT Start | 299 € | 3.049,80 € | 5 | 25 GB | 2.500 |
| REGLT Business | 499 € | 5.089,80 € | 15 | 100 GB | 5.000 |
| REGLT Scale | 749 € | 7.639,80 € | 25 | 250 GB | 10.000 |
Die Jahrespreise entsprechen einem Nachlass von 15 % gegenüber zwölf Monatsentgelten. Monatliche Add-ons kosten: +5 Seats 99 €, +10 Seats 179 €, +25 Seats 399 €, +100 GB 29 € und +5.000 FormFlow-Einreichungen 79 €. Speicher oberhalb des gebuchten Kontingents wird je Abrechnungsmonat mit 0,25 € pro angefangenem zusätzlichen GB berechnet. Mess- und Abrechnungsdaten sind im Kundenbereich nachvollziehbar. Einwendungen sind unverzüglich mitzuteilen.
5. Trial
Ein angebotener Trial läuft 30 Tage. Er wird ausschließlich durch den Anbieter, einen Sales Partner oder einen Reseller eingeladen beziehungsweise provisioniert; ein frei zugänglicher Self-Service-Trial wird nicht angeboten. Der Trial kann funktions- oder volumenbegrenzt sein und endet ohne gesonderte Zusage. Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfordert eine Bestellung.
Bei Nichtkonversion bleibt der Trial nach seinem Ende für 30 Tage zur Reaktivierung oder für einen verfügbaren Export erhalten. Anschließend wird er dem kontrollierten Löschprozess zugeführt, soweit kein rechtlicher Aufbewahrungsgrund, dokumentierter Hold oder eine bezahlte Fortsetzung entgegensteht.
6. Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt für die gewählte Periode. Soweit eine Zahlung über Stripe angeboten wird, gelten zusätzlich die im Checkout angezeigten Zahlungsbedingungen. Bei einem fehlgeschlagenen Zahlungseinzug wird der Zugang nicht beim ersten Fehlschlag sofort gesperrt. Der technische Standard sieht eine siebentägige Nachfrist vor. Die Zahlungszustände unpaid, canceled oder incomplete_expired können operative Module deaktivieren; eine erfolgreiche Zahlung kann den Zugang wieder aktivieren.
7. Laufzeit, Kündigung und Tarifwechsel
Monatstarife können zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, Jahrestarife zum Ende der laufenden Jahresperiode gekündigt werden. Bis dahin bleibt das Entgelt geschuldet. Upgrades können nach bestätigtem Angebot sofort wirken, Downgrades grundsätzlich zur Folgeperiode. Kontingent- und Datenfolgen eines Downgrades werden vor seiner Wirksamkeit angezeigt.
8. Betrieb, Änderungen und Support
Der Anbieter darf die Software fortentwickeln, soweit Kernfunktionen und Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungsbehebung können die Nutzung vorübergehend einschränken. Support erfolgt per E-Mail an Patrick.malz@icloud.com. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Support-Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie individuell vereinbart wurde. Wesentliche nachteilige Änderungen werden angemessen angekündigt.
9. RUDI
RUDI arbeitet im Produktivbetrieb ausschließlich deterministisch mit Regeln, Suche, Parsern und kontrollierten Aktionen. Externe Large-Language-Modelle, externe Embeddings sowie eine externe Übertragung von Prompts, Dokumenten oder Konversationen an solche Dienste sind nicht aktiviert. Kontrollierte Aktionen können eine ausdrückliche menschliche Bestätigung verlangen. Eine spätere Aktivierung externer KI setzt eine gesonderte Produkt-, Datenschutz-, AVV- und Unterauftragsänderung voraus.
10. Kundendaten und Pflichten
Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Berechtigungen und Weisungen zu seinen Inhalten verantwortlich. Er schützt Zugangsdaten, vergibt Rollen nach Erforderlichkeit und meldet Missbrauch. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadcode, Sicherheitsumgehungen, übermäßige automatisierte Last und Rechteverletzungen. API-Schlüssel und öffentliche Links sind geheim zu halten und bei Verdacht zu widerrufen.
REGLT nutzt Supabase Storage als produktiven Dateispeicher. Datenbankbackups erfassen die Objektmetadaten, nicht die gespeicherten Binärdateien. Eine unabhängige zweite Dateisicherung oder die Wiederherstellung jeder einzelnen gelöschten Datei ist nicht Bestandteil der Leistung. Der Kunde soll wichtige exportierbare Unterlagen zusätzlich in seiner eigenen betrieblichen Archivierungs- und Sicherungsorganisation vorhalten. Diese Obliegenheit ersetzt weder die vereinbarten Betriebs- und Sicherheitsmaßnahmen des Anbieters noch dessen gesetzliche oder vertragliche Verantwortung.
11. Datenschutz, Sicherheit und Drittanbieter
Soweit der Anbieter Kundendaten im Auftrag verarbeitet, gilt der AVV. Eigene Zwecke wie Vertragskonto, Abrechnung, Missbrauchsabwehr und Sicherheitsnachweise werden getrennt behandelt. Technisch eingesetzte Unterauftragnehmer ergeben sich aus der jeweils aktuellen Unterauftragsverarbeiter-Anlage. White-Label-Branding ändert weder Anbieter noch Vertragspartei.
12. Rechte und Vertraulichkeit
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Rechte an Software, Marke und Dokumentation verbleiben beim Anbieter oder dem jeweiligen Lizenzgeber. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Export, Löschung und Vertragsende
Der Kunde soll vor Vertragsende die verfügbaren Exportfunktionen nutzen oder einen erforderlichen Export rechtzeitig anfordern. Mit Vertragsende endet der operative Zugriff. Kundendaten werden anschließend nach dem vereinbarten Löschprozess gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein berechtigter Sperrgrund besteht. Providerbackups können bis zum regulären Ablauf fortbestehen. Wird eine Umgebung aus einem Backup wiederhergestellt, werden bereits bestätigte Löschungen vor Wiederaufnahme des Regelbetriebs erneut angewandt.
14. Mängel, Haftung und höhere Gewalt
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit sie im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht wirksam abbedungen oder angepasst wurden. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine vollständige Haftungsfreistellung für Datenverlust oder die Abwälzung sämtlicher Datensicherungspflichten auf den Kunden wird nicht vereinbart. Bei der Schadenshöhe kann eine vom Kunden schuldhaft unterlassene, zumutbare eigene Sicherung exportierbarer Daten nur nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt werden. Keine Partei haftet für Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflusses; beide Parteien bleiben zur Schadensminderung verpflichtet.
15. Änderungen, Recht und Gerichtsstand
Änderungen dieser AGB werden nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewandt. Wesentliche Vertragsänderungen werden nicht durch Schweigen fingiert, sondern transparent angeboten und bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.